Wissenswertes zur Ferienvermietung

Die meisten Besitzer von Ferienhäusern entscheiden sich für deren Vermietung. Die Rekordsaisonen der letzten Jahre (13,7 Millionen Besucher in 2017) und eine zunehmend starke Entwicklung der Nachfrage bieten eine solide Grundlage um eine Immobilienanschaffung auf Mallorca auch zu einem attraktiven, Einkommen generierenden Investment zu machen.

Was benötigt man dafür ?

  • Eine marktfähige, angemessen ansprechend ausgestattete Unterkunft mit gültiger Vermietungslizenz
  • Seriöse, verlässliche Vermietungsagentur(en) – natürlich können Sie Ihr Haus alternativ aber auch selbst vermarkten
  • Ein professionelles, verlässliches Service Team vor Ort, das sich um Ihre Gäste und Instandhaltung des Objektes kümmert

Mit diesen Voraussetzungen wird man mit einer mallorquinischen Ferienimmobilie zufrieden stellende Einnahmen erzielen, die in der Regel nicht nur sämtliche Betriebskosten abdecken, sondern darüberhinaus auch Überschüsse für Investitionen und/oder Reparaturen abwerfen.

Der durchschnittliche Preis pro Bett und Nacht bewegt sich als Orientierung inselweit bei rund EUR 50,– in der von Juli bis September dauernden Hochsaison (und somit bei rund EUR 300,– pro Tag für ein Objekt mit sechs Betten) und bei rund EUR 40,– in der Nebensaison (April, Mai, Juni, Oktober). März und April werden um rund 10 % günstiger als in der Nebensaison angeboten. Die angegebenen Preise sind natürlich abhängig von Lage, Zustand, Ausstattung, allgemeinem Erscheinungsbild und Einrichtung. Meerblick – nicht nur auf Zehenspitzen oder im Hochsprung -, ein großzügiger Pool, ein gepflegter mediterraner Garten, aber natürlich auch Luxusausstattung wie Indoor-Pools, Fitnessbereich, Spa-Bereich, ermöglichen die Erzielung von höheren Preisen. Mit einer gut vom Markt angenommenen Immobilie sind 150 bis 180 Belegungstage durchaus realistisch erzielbar.

Der Inselrat hat im Jänner 2018 die erwartete Zonenregelung vorgestellt, in der festgehalten wird, wo auf Mallorca Privatunterkünfte an Urlauber vermietet werden dürfen. Laut dem Entwurf dürfen die Besitzer von Häusern und Wohnungen künftig in Gebieten, die als “touristisch gesättigt” klassifiziert werden maximal 60 Tage im Jahr vermieten. Wer in diesen saturierten Gebieten bereits über eine Lizenz verfügt genießt Bestandsschutz. Das gilt auch für alle bis 31. Juli 2017 eingereichten Erklärungen. Anmerkung: wer die Ferienvermietung beim Tourismusministerium ordnungsgemäß angemeldet hat, verfügt über eine Registriernummer, die bis zum Erhalt der Lizenz ersatzweise angegeben werden kann. Bereits durch die seinerzeitige Abgabe des Antrags kann sofort vermietet werden, unabhängig davon, wie lange die Behörde braucht, um die Angaben des Antragstellers zu prüfen und die endgültige Genehmigung zu erteilen. Wer noch keine Lizenz besitzt, muss das Ende des derzeit geltenden Moratoriums (seit 1.8.2017 werden keinen neuen Anträge für die Ausstellung von Ferienvermietungslizenzen angenommen) abwarten, um sich die Ferienvermietung nach den neuen Regeln genehmigen zu lassen. Den vorgestellten Entwurf zur Zonenreglung muss noch das Plenum von Mallorcas Inselrat verabschieden. Anschließend haben dann die Rathäuser ein Mitspracherecht. Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca darf jedoch letztlich entscheiden, wobei entsprechend der Ankündigung mit einer restriktiven Umsetzung gerechnet werden kann.

Als gesättigt (“saturado”) werden folgende Orte eingestuft, wobei zwischen Lage am Meer und Lage im Inselinneren unterschieden wird: der zu Llucmajor gehörende Teil der Playa de Palma, Peguera, Santa Ponca und Palmanova-Magaluf. Im Inselinneren gilt die Regelung für die Orte Alcudia, Randa (Algaida), Ariany, Banyalbufar, Port des Canonge (Banyalbufar), Orient (Bunyola), Ullaró (Campanet), Deia, Llucalcari (Deià), S’Empeltada und Ses Coves (Deià), S’Esgleieta (Esporles), Estellencs, Es Carritxó (Felanitx), Fornalutx, Marratxinet (Marratxi), Pollenca, Santanyi, Llombards (Santanyí), Ruberts (Sencelles), Ses Salines, Soller, Biniaraix, L’Horta (Sóller) und Valldemossa sowie die zu Valldemossa gehörenden Siedlungen Es Port, S’Arxiduc und Son Ferrandell.

Da es mitunter nicht immer eindeutig ist, ob eine Immobilie, die noch über keine Lizenz zur Ferienvermietung, jedoch über die grundsätzlichen Voraussetzungen dafür verfügt, raten wir ganz klar sämtliche Fakten von einer lokalen Rechtsanwaltskanzlei im Vorfeld prüfen zu lassen.

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